Fasssauna Genehmigung, Grenzabstand und BImSchV 2

Fasssauna Genehmigung, Grenzabstand und BImSchV 2

Fasssauna Genehmigung: Erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Vorschriften wie Landesbauordnungen, Grenzabstand und Holzofenzulassung.

Staubtrocken wie die kalte Asche aus dem Holzofen.

Aber das Thema ist Pflicht für jeden Fasssauna Eigentümer und Betreiber.

Ist eine Fasssauna genehmigungspflichtig?

Wie groß muss der Grenzabstand zum Nachbarn sein?

Was ist die BImSchV 2 und was bedeutet das?

 

Darum geht es in diesem wellnessfuerdraussen Artikel.

 

Auf einen Blick:

Baugenehmigungspflicht für die Fasssauna

Fasssauna Genehmigungen in den Bundesländern

Grenzabstand der Sauna: Musterbauordnung

Genehmigung und Abnahme des Holzofens

Fazit

 

Los geht’s:

 

Baugenehmigungspflicht für die Fasssauna

Sie möchten eine Fasssauna kaufen und nun möchten Sie sich informieren, ob eine Fasssauna genehmigungspflichtig ist.

Da sind Sie schon einmal hier richtig.

Aber, Disclaimer; Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

 

Denn die Frage nach der Genehmigungspflicht für Fasssaunen ist deswegen schwierig zu beantworten, weil es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, sondern dies in den meisten Bundesländern in den Landesbauordnungen geklärt wird.

Die Landesbauordnungen klären, für welche (Bau-) Vorhaben eine Verfahrenspflicht besteht (sprich: für welche Bauvorhaben müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen) und welche Vorhaben verfahrensfrei sind.

 

Also, schauen wir uns das genauer an.

 

Da wellnessfuerdraussen.de in Baden-Württemberg sitzt, prüfen wir die Frage nach der Baugenehmigung für Ihre Fasssauna zuerst anhand der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg (BW).

Fasssauna Genehmigung Baugenehmigungspflicht für die Fasssauna

 

Landesbauordnung Baden-Württemberg

Um zu verstehen, was dort steht, müssen wir uns dort Wort für Wort vornehmen.

 

In der Landesbauordnung für Baden-Württemberg steht im Anhang zu $ 50 Absatz 1:

„Verfahrensfreie Vorhaben

  1. Gebäude und Gebäudeteile
  2. a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt,“

 

Was bedeutet das?

Verfahrensfrei, sprich ohne Baugenehmigungspflicht, sind „Gebäude … im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt“.

Im deutschen Bauplanungsrecht bezeichnet der Begriff "Außenbereich" einen bestimmten Bereich, der für Bauvorhaben relevant ist.

Gemäß § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) umfasst der Außenbereich all jene Grundstücke, die weder von einem qualifizierten Bebauungsplan erfasst sind, noch zu einem zusammenhängend bebauten Ortsteil gehören.

 

 

Ob eine Baugenehmigungspflicht für Ihre Fasssauna besteht oder nicht richtet sich nach dem Rauminhalt der Fasssauna.

Der Grenzwert beträgt in BW 40m³, ab dieser Größe besteht eine Genehmigungspflicht.

Der Rauminhalt berechnet sich folgendermaßen: Radius² x Pi x Länge

Bei einer Fasssauna mit 2,5m Hauptraum, 1,0m Vorraum und einem Durchmesser von 2,1m bedeutet dies:

(2,1m/2)² x 3,14 x (2,5m+1,0m)= 12m³

Das heißt, eine Fasssauna mit den üblichen Abmessungen zählt zu den verfahrensfreien Vorhaben.

Für so eine Fasssauna besteht keine Baugenehmigungspflicht.

 

Komplizierter wird es bei einer Gartensauna, die die Form eines normalen Raums hat, wie zum Beispiel eines Gartenhauses.

Denn die Landesbauordnung definiert ja: verfahrensfrei sind „Gebäude ohne Aufenthaltsräume“.

Wenn es darum geht, ob ein Gartenhaus als Aufenthaltsraum genutzt werden kann, sind die Bestimmungen der Bauämter entscheidend.

Die Frage, ob der Innenbereich eines Gartenhauses als Aufenthaltsraum gilt, hängt von der Aufenthaltsqualität des Gebäudes ab. Die Beurteilung der Aufenthaltsqualität variiert jedoch von Bauamt zu Bauamt.

Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die spezifischen Vorschriften und Richtlinien der jeweiligen Behörde zu informieren.

 

Aber was ist denn mit dem Ofen in der Fasssauna?

Hat der Saunaofen Konsequenzen für die Baugenehmigung der Fasssauna?

 

Ja, hat er.

 

Denn die Landesbauordnung Baden-Württemberg definiert in Punkt 3 des Anhangs zu §50 I:

„3. Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen

  1. a) Feuerungsanlagen mit der Maßgabe, dass dem Bezirksschornsteinfegermeister mindestens zehn Tage vor Beginn der Ausführung die erforderlichen technischen Angaben vorgelegt werden und er vor der Inbetriebnahme die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt,“

 

Das bedeutet:

Wenn Sie Ihre Fasssauna mit einem Elektroofen heizen, dann betrifft dieser Punkt Sie nicht.

Der Elektroofen ist keine Feuerungsanlage.

 

Wenn Sie Ihre Fasssauna mit einem Holzofen heizen, dann betrifft Sie dieser Punkt der Landesbauordnung.

In diesem Fall sollten Sie mit dem Bezirksschornsteinfegermeister reden und das Aufstellen der Fasssauna und das Heizen mit dem Holzofen mit ihm abstimmen.

 

Wie ist Lage denn in den anderen Bundesländern?

 

Fasssauna Genehmigungen in den Bundesländern

 

Fasssauna Baugenehmigung Baden-Württemberg

In BW ist eine Fasssauna genehmigungspflichtig ab einem Rauminhalt von 40m³.

 

Fasssauna Baugenehmigung Bayern

Für die Fasssauna Genehmigung in Bayern heißt es in der Bayrischen Bauordnung in Artikel 57: „(1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,“.

In Bayern liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 75m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Berlin

Die Bauordnung Berlin schreibt zur Frage der Fasssauna Genehmigung in Berlin: „(1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,“

In Berlin liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 10m² Grundfläche in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Brandenburg

Die Brandenburgische Bauordnung sieht für die Genehmigung von Fasssaunen vor: §61, Genehmigungsfreie Vorhaben: „(1) Baugenehmigungsfrei sind: folgende Gebäude oder bauliche Anlagen: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen;“

In Brandenburg liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 75m³ in Orten und Städten.

  

Fasssauna Baugenehmigung Bremen

In Bremen regelt die Bremische Landesbauordnung die Fasssauna Genehmigung. „§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, Vorhaben des Bundes -> (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige, auch gewerblich genutzte Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich,“

In Bremen liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 10m² Grundfläche in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Hamburg

Die Hamburgische Bauordnung definiert die Fasssauna Genehmigung in der Anlage 2 zu §60 „Verfahrensfreie Vorhaben“ folgendermaßen: Verfahrensfrei sind „1. Gebäude und Überdachungen: 1.1 ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³umbauten Raum je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich,“

In Hamburg liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 30m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Hessen

Für die Fasssauna Genehmigung in Hessen regelt die Hessische Bauordnung folgendes: „Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63: I Errichtung, Aufstellung, Anbringung 1 Gebäude und Gebäudeteile 1.1 Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,“

In Hessen liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 30m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern definiert die Anforderungen an verfahrensfreie Vorhaben wie folgt: „§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich,“

In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 10m² Grundfläche in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Niedersachsen

In der Niedersächsischen Bauordnung heißt es zu den verfahrensfreien Vorhaben: Anhang NBauO – Verfahrensfreie Baumaßnahmen (zu § 60 Abs. 1) „1. Gebäude 1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen,“

In Niedersachsen liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 40m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen

Die Bauordnung für Nordrhein-Westfalen schreibt für die Genehmigung der Fasssauna vor: „(1) Verfahrensfrei sind: 1. folgende Gebäude: a) Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten,“

Zusätzlich definiert der §6 Absatz 8 Satz 1: „Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt“ und §6 Absatz 8 Satz 2 „Feuerstätten mit einer Nennleistung bis 28 kW“.

Dazu hat der Städte- und Gemeindebund NRW klargestellt: Alle Fasssaunen benötigen in NRW keine Genehmigung, sie sind verfahrensfrei, wenn sie weniger als 30m³ Rauminhalt haben und unabhängig davon, ob sie mit einem Elektro- oder Holzofen beheizt werden. Siehe BauO NRW: Erlass zur Errichtung eines Gebäudes mit einer Sauna

In Nordrhein-Westfalen liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 30m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Rheinland-Pfalz

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz beschreibt den Sachverhalt für die Fasssauna Genehmigung so: „§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben (1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen: 1. Gebäude a) Gebäude bis zu 50 m³“

In Rheinland-Pfalz liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 50m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Saarland

Die Landesbauordnung Saarland definiert für verfahrensfreie Vorhaben: „§ 61 Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind: 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich,“

Im Saarland liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 10m² Grundfläche in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Sachsen

In Sachsen heißt es bezüglich der Fasssauna Baugenehmigung in der Sächsischen Bauordnung: „§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1)  Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer im Außenbereich,“

In Sachsen liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 75m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Sachsen-Anhalt

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt definiert die für die Fasssauna Genehmigung relevanten verfahrensfreien Verfahren wie folgt: „§ 60 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für 1. Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich,“

In Sachsen-Anhalt liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 10m² Grundfläche in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Schleswig-Holstein

In der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein sind folgende Anforderungen für eine Baugenehmigung der Fasssauna gestellt: „§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m3, im Außenbereich bis zu 10 m3,“

In Schleswig-Holstein liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 30m³ in Orten und Städten.

 

Fasssauna Baugenehmigung Thüringen

Die Thüringer Bauordnung definiert die Anforderungen an die Fasssauna Genehmigung so: „§ 60 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich,“

In Thüringen liegt der Grenzwert für eine Fasssauna Genehmigung also bei 10m² Grundfläche in Orten und Städten.

 

Wie Sie sehen, ist die Situation sehr verwirrend. Quadratmeter oder Kubikmeter, „Innenbereich“ oder „Außenbereich“, mit oder ohne Feuerstätte…

Daher empfehle ich jedem Käufer einer Fasssauna, die lokale Anforderung an das Aufstellen einer Fasssauna mit seiner Gemeinde abzuklären.

 

Hier finden Sie den Überblick über die Anforderungen der Bauordnungen der Bundesländer an die verfahrensfreie Genehmigung einer Fasssauna:

 

Fasssauna Genehmigung gemäß Landesbauordnungen der Bundesländer

 

Grenzabstand der Sauna: Musterbauordnung

 

Okay, jetzt wissen Sie, ob Sie Ihre Fasssauna im Garten aufstellen dürfen.

Die nächste Frage ist also: Wo dürfen Sie Ihre Fasssauna im Garten aufstellen?

 

Ob es uns nun gefällt oder nicht, aber natürlich ist auch das in Deutschland geregelt.

 

Das Stichwort dazu heißt „Grenzabstand“.

Wieviel Abstand muss ich vom Rand der Fasssauna bis zur Nachbargrundstücksgrenze einhalten.

 

Der Grenzabstand wird geregelt in der Musterbauordnung.

Die Musterbauordnung ist ein gesetzliches Regelwerk, das grundsätzliche Vorschriften für Bau und Nutzung von Gebäuden bestimmt. Sie liefert Grundlagen für die Landesbauordnungen der Bundesländer, als Orientierungsrahmen.

 

Gemäß §6 Absatz 5 der Musterbauordnung beträgt der einzuhaltende mindeste Grenzabstand 3m:

„Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.“

 

Gebäudeklassen 1 und 2 sind gemäß §2 Absatz 3 der Musterbauordnung: „Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,“

 

Besonders in engerer Bebauung ist es daher auf jeden Fall sinnvoll, mit dem Nachbarn über das Aufstellen der Fasssauna zu sprechen.

Fasssauna Genehmigung Grenzabstand der Sauna: Musterbauordnung

 

Wenn Sie Ihre Fasssauna mit einem Elektroofen beheizen, dann war es das für Sie.

Aber für den Holzofen kommt noch die 2. BImSchV dazu.

 

Worum geht es da?

 

Genehmigung und Abnahme des Holzofens

 

Der Holzofen in der Fasssauna ist eine Feuerstätte.

Und für eine Feuerstätte gelten gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen, an die wir uns halten sollten.

 

Die Abnahme des Holzofens Ihrer Fasssauna durch den Schornsteinfeger mag lästig erscheinen, aber es gibt gute Gründe dafür.

Zum einen stellt die Abnahme sicher, dass Ihr Holzofen ordnungsgemäß installiert ist und keine Gefahr eines Kohlenmonoxid-Austritts besteht. Kohlenmonoxid ist ein geruchloses und unsichtbares Gas, das lebensgefährlich sein kann. Durch die Abnahme wird also die Sicherheit Ihrer Sauna und Ihrer Gäste gewährleistet.

Ein weiterer Grund für die Abnahme ist der Brandschutz. Der Schornsteinfeger überprüft den ordnungsgemäßen Abzug des Rauchs und stellt sicher, dass keine Brandgefahr besteht.

Zudem gewährleistet die Abnahme eine optimale Verbrennung des Holzes, was zu einer effizienten Nutzung des Brennstoffs führt.

 

Der Betrieb des Holzofens ohne Abnahme ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern kann auch zu Konsequenzen führen.

Gemäß §24 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000€ geahndet werden.

Neben einer Geldbuße kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Im Falle eines Brandes oder eines Unfalls würde Ihre Versicherung möglicherweise nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Es ist also ratsam, die Abnahme des Holzofens durchführen zu lassen, um diese Risiken zu vermeiden.

Die Kosten für eine Abnahme variieren, liegen aber in der Regel zwischen 50€ und 150€. Dies mag zunächst wie eine zusätzliche Ausgabe erscheinen, aber bedenken Sie, dass dies eine Investition in die Sicherheit und den langfristigen Erhalt Ihrer Sauna ist.

Die Abnahme bietet Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Holzofen einwandfrei funktioniert und Sie Ihre Fasssauna bedenkenlos genießen können.

 

Die erfolgreiche Abnahme und Genehmigung des Holzofens der Fasssauna basiert auf drei Vorgaben:

  • Der Holzofen entspricht den Anforderungen der DIN EN 15821
  • Der Holzofen erfüllt die Grenzwerte der 2. BImSchV
  • Der Holzofen trägt das CE-Zeichen
Fasssauna Genehmigung Genehmigung und Abnahme des Holzofens

 

 

Was bedeuten diese Punkte im Einzelnen? Wofür stehen sie?

 

DIN EN 15821

Die DIN EN 15821 ist ein wichtiger Standard, der die Anforderungen für Holzöfen in Saunas festlegt.

Gemäß der DIN EN 15821 muss der Holzofen bestimmten Sicherheitsstandards entsprechen.

Zum Beispiel müssen alle Holzöfen für Saunas eine spezielle Isolierung aufweisen, um die Außenoberflächentemperatur niedrig zu halten und Verbrennungen zu verhindern.

Darüber hinaus müssen die Holzöfen über eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr verfügen, um eine effiziente Verbrennung zu gewährleisten und die Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die DIN EN 15821 legt auch Anforderungen an die Rauchgase fest, die aus dem Holzofen austreten, um sicherzustellen, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen.

Fasssauna Genehmigung DIN EN 15821

 

BImSchV II

Bei einem mit Holz befeuerten Saunaofen gelten die Vorschriften der Bundes-Immissionsschutz-Verordnungen (BImSchV).

Das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (BImschG) regelt potenziell schädliche Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen. Es legt die grundlegenden Anforderungen an Saunaöfen fest.

Die technischen Details werden in den Durchführungsverordnungen (BImSchV) geregelt. Diese Verordnungen enthalten spezifische Anforderungen an Holzöfen, Informationen zum Genehmigungsverfahren und zur Überwachung von Holzöfen.

Die 2. BImSchV baut auf der DIN EN 15821 auf. Zum Beispiel müssen Holzöfen für Saunen eine Zulassung nach DIN EN 15821 besitzen und bestimmte Grenzwerte für die Emissionen einhalten.

Seit dem 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe der BImSchV in Kraft, die verschärfte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie erhöhte Anforderungen an den Mindest-Wirkungsgrad von Feuerstellen enthält.

Fasssaunaeigentümer sollten sicherstellen, dass ihr Holzofen mit diesen Vorschriften übereinstimmt, um die Umwelt zu schützen und eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Aktuell geltende Grenzwerte sind:

  • CO-Ausstoß max. 1,25 g/m³
  • Staub-Abgabe max. 0,04g/m³
  • Mindestwirkungsgrad 73%

Die entsprechende Technik ist in der DIN EN 13240 definiert.

 

Fasssauna Genehmigung BImSchV II Bundesimmissionsschutzverordnung

 

CE-Zeichen

Die CE-Markierung für holzbeheizte Saunaöfen ist seit dem 1.7.2013 in allen europäischen Wirtschaftsraum-Ländern verpflichtend.

Diese Markierung zeigt an, dass der Holzofen den europäischen Richtlinien und Sicherheitsstandards entspricht.

Es ist nun gesetzlich verboten, Holz-Saunaöfen ohne CE-Zeichen auf den Markt zu bringen.

 

Aber was genau bedeutet das CE-Zeichen für den Besitzer einer Fasssauna?

Das CE-Zeichen bestätigt, dass der Holzofen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt und getestet wurde.

Es gibt Ihnen als Saunaeigentümer die Gewissheit, dass der Ofen sicher ist und eine korrekte Verbrennung gewährleistet. Dies ist besonders wichtig, um Brände und andere sicherheitsrelevante Probleme zu verhindern.

Achten Sie daher beim Kauf eines holzbeheizten Saunaofens immer auf das CE-Zeichen und stellen Sie sicher, dass der Ofen den europäischen Richtlinien entspricht.

Fasssauna Genehmigung CE-Zeichen

 

 

Fazit

Mit den Informationen in diesem Artikel sind Sie nun bestens gerüstet, um sich mit den Themen Baugenehmigung, Grenzabstand und BImSchV 2 für Ihre Fasssauna auseinanderzusetzen.

In den meisten Fällen ist das Aufstellen einer Fasssauna genehmigungsfrei.

Am besten informieren Sie rechtzeitig Ihre Nachbarn und halten auch die Grenzabstände ein.

Und natürlich ist es wichtig, einen zugelassenen Holzofen zu verwenden.

 

Beachten Sie jedoch, dass die genauen Regelungen je nach Region variieren können.

Informieren Sie sich daher immer bei den zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorschriften und Richtlinien einhalten.

Denken Sie daran, dass der Bau und Betrieb einer Fasssauna Verantwortung und Sorgfalt erfordert.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Fasssauna sorgenfrei genießen können.